Wir informieren Sie über die Beseitigung von Einschränkungen auf unregelmäßige und regelmäßige Flüge nach Aserbaidschan, Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadjikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Iran. Wir erinnern uns daran, dass die Maßnahmen zuvor als Teil der Verhütung der Verbreitung von Covid-19 eingeführt wurden.
Heutzutage werden auf der Grundlage der Bestimmungen der bilateralen internationalen Regierungsabkommen des Luftverkehrs und der individuellen Vereinbarungen der Luftfahrtbehörden die Flüge gegenseitig zwischen der Russischen Föderation und der Republik Aserbaidschan, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Tadschikistan, Turkmenistan, der Republik Usbekistan und der islamischen Republik Iran.
Vipsorservice ist mit dieser Genuss zufrieden und wünscht seinen Partnern einen erfolgreichen Umsatz in diesen Richtungen.
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