Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Vipservice Holding fordert Sie auf, die Empfehlungen des Tourismusverbandes infolge Ausbreitung des Koronavirus zu befolgen. Ab dem 27. Februar 2020 müssen russische Reiseveranstalter und Reisebüros die Durchführung von Touren und individuellen Reisedienstleistungen nach Italien, Korea und Iran einstellen und die Touristen vor den Gesundheitsrisiken und dem Verfahren zur Vertragsänderung warnen.
Unter diesen Umständen haben russische Touristen das uneingeschränkte Recht, die Beendigung des Verkaufsvertrags eines touristischen Produkts oder die Änderung seiner Bedingungen (Richtungsänderung, Umplanung usw.) zu verlangen (Artikel 10, 14 des Gesetzes Nr. 132-FZ, Artikel 451 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation)
Bei Beendigung einer solchen Vereinbarung vor Reiseantritt erhalten ein Tourist und (oder) ein anderer Kunde einen Geldbetrag in Höhe des Gesamtpreises des touristischen Produkts und nach Reiseantritt, einen Teil davon in Höhe der Kosten, die proportional zu den Kosten der erbrachten Dienstleistungen sind (Artikel 14 des Gesetzes Nr. 132-FZ).
Bürger (unabhängige Touristen), die bestimmte touristische Dienstleistungen (Transport, Unterkunft, Ausflüge usw.) in die Italienische Republik, die Republik Korea und die Islamische Republik Iran erworben haben, können am Ort des Kaufs dieser Dienstleistungen eine Rückerstattung gemäß dem Zivilrecht der Russischen Föderation beantragen und die Gesetzgebung der Russischen Föderation zum Verbraucherschutz.
Wir erinnern daran, dass die gleiche Botschaft früher auf der Website des Bundesamtes für Tourismus über China veröffentlicht wurde.
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