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Über das Verkaufsverbot von Reisen und ausgewählten Reiseleistungen nach China

Sehr geehrte Kollegen und Partner!

Die Vipservice Holding bittet Sie, den Empfehlungen des Bundesamtes für Tourismus im Zusammenhang mit der Warnung des Bundesamtes für die Überwachung des Schutzes der Verbraucherrechte und des menschlichen Wohlergehens hinsichtlich der Sicherheitsgefährdung von Touristen in der Volksrepublik China Folge zu leisten. Ab dem 24. Januar sollten der Verkauf touristischer Produkte sowie einzelne touristische Dienstleistungen nach China ausgesetzt werden, bis sich die epidemiologische Situation mit dem Koronavirus im Land normalisiert hat.

Wir weisen Sie besonders darauf hin, dass die Kombination der Leistungen „Flugticket + Hotel“ eine Tour im Sinne des Tourismusgesetzes ist. Die Umsetzung solcher Pakete in der VR China stellt einen Gesetzesverstoß dar und droht mit Strafverfolgung nach Art. 238 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, die nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen).

Darüber hinaus ist es für alle Agenten obligatorisch, russische Touristen, die Verträge über den Verkauf von Tourismusprodukten an die Volksrepublik China geschlossen haben und/oder abschließen wollen, über die aktuelle epidemiologische Situation im Land, das Verfahren für den Wechsel (Richtungswechsel), die Umschuldung von Reisen usw. oder Kündigung des Vertrages gemäß § 14 des Gesetzes Nr. 132-FZ zu informieren.


05.02.2020


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